Anforderungen
FACH-Liste
Eine der Bedingungen für Diagnostiker:innen auf der FACH-Liste ist der regelmässige Besuch von Weiter- bzw. Fortbildung. Konkret steht in der Checkliste mit den Anforderungen auf der FACH-Webseite folgendes:
Eine Weiterbildung, die 3 Tage pro 3 Jahre (bzw. 1 Tag pro Jahr) besucht wird, ist Voraussetzung für den Verbleib in der Liste. Darunter zu verstehen sind:
- von den Verbänden VABS oder FAGES organisierte Weiterbildungen
- Seminare, Konferenzen etc. im Zusammenhang mit Bauschadstoffen
- andere Weiterbildungen im Zusammenhang mit Bauschadstoffen
Die beiden Verbände kontrollieren die Weiterbildung ihrer Mitglieder. Diagnostiker:innen, die nicht Mitglied bei einem der beiden Verbände sind, müssen die Weiterbildung jährlich unaufgefordert dem FACH melden.
VABS und FAGES
VABS und FAGES kennen für ihre ordentlichen Mitglieder ebenfalls eine Weiterbildungspflicht im Umfang von 3 Tagen pro 3 Jahren bzw. einem Tag pro Jahr.
Möglichkeiten
Zur Erfüllung der Weiterbildungspflicht gibt es u.a. folgende Möglichkeiten:
- Weiterbildungsmodule der Stufe 2
- Polluconf
- Fachtagung der VABS
- Nachmittagsveranstaltung des FAGES
- Weitere Kurse und Tagungen verschiedener Anbieter