Nationale Prüfung für Bauschadstoffdiagnostiker:innen

Inhalt

  1. Daten der nächsten Prüfungen und Anmeldung 
  2. Ziele der Prüfung
  3. Trägerschaft der Prüfung
  4. Inhalte der Prüfung
  5. Form und Organisation der Prüfung
  6. FAQ, Frequently Asked Questions

1. Daten der nächsten Prüfungen und Anmeldung

Die Vereinigungen FAGES und VABS führen in Zusammenarbeit mit sanu future learning ag die nationale Prüfung an folgenden Daten durch:

Freitag, 25. April 2025

  • In Olten auf Deutsch
  • In Lausanne auf Französisch
  • In Mendrisio auf Italienisch

Die Anzahl Plätze pro Datum ist limitiert. 

Hier können Sie sich für die Prüfung anmelden.

2. Ziele der Prüfung

Mit der Nationalen Prüfung werden die notwendigen Kenntnisse für eine Tätigkeit als Gebäudeschadstoff-Diagnostiker:in überprüft. Das Bestehen der Nationalen Prüfung ist seit 01.01.2020 eine der Voraussetzungen für die Neuaufnahme auf die Diagnostikerliste des «Forum Asbest Schweiz (FACH)». Ab 01.01.2024 ist auch für bereits eingetragene Diagnostiker:innen die bestandene Prüfung verpflichtend.

3. Trägerschaft der Prüfung

Das Prüfungsreglement und die prinzipiellen Inhalte (Version vom 04.06.2024) der Prüfung wurden von der Prüfungskommission erarbeitet, welche sich aus je einer Vertreterin bzw. Vertreter vom Bundesamt für Umwelt (BAFU), Bundesamt für Gesundheit (BAG) und der Suva sowie je einem Vertreter der Verbände FAGES und ASCA-VABS zusammensetzt. Das FACH verlangt seit dem 01.01.2020 die bestandene Prüfung als ein Element für die Aufnahme auf die FACH-Diagnostiker-Liste.

Die konkreten Prüfungsfragen werden von einer Arbeitsgruppe erarbeitet, welche aus Mitgliedern der beiden Verbände FAGES und ASCA-VABS zusammengesetzt ist. Aus Gründen der Unabhängigkeit sind keine Ausbildner in der Arbeitsgruppe vertreten.

4. Inhalte der Prüfung

Als prinzipielle Inhalte der Nationalen Prüfung wurden 11 Oberthemen festgelegt. Diese können diesem Dokument (angepasste Version vom 04.06.2024) entnommen werden.

Ziele und prinzipielle Inhalte der Nationalen Prüfung wurden von der Prüfungskommission festgelegt, welche aus Vertretern von Suva, BAFU, BAG, FAGES und VABS zusammengesetzt ist. Im Folgenden werden die wichtigsten Lernziele und Inhalte der Prüfung kurz zusammengefasst:

Die Nationale Prüfung umfasst folgende Lernziele:

  • Durchführung einer Schadstoffermittlung gemäss VVEA Art. 16 für Bauschadstoffe
  • Vorgaben zum Arbeitnehmerschutz gemäss Suva machen
  • Vorgaben zum Schutz Nutzer / Nachbarschaft machen
  • Erstellung eines Entsorgungskonzepts gemäss VVEA Art 16

Die Prüfung behandelt alle Bauschadstoffe gemäss BAFU-Vollzugshilfe «Ermittlungspflicht Art. 16 VVEA», inkl. nutzungsbedingte Belastungen (diese allerdings nur konzeptionell, es werden keine Details zu den einzelnen Schadstoffen verlangt). Die Prüfung erfasst auch die Vorgaben für die Entfernung und Entsorgung der Schadstoffe, wie sie im Konzept beschrieben werden müssen. Die eigentliche Fachbauleitung ist hingegen nicht Teil der Nationalen Prüfung.

Es werden nur Inhalte geprüft, welche auf schweizweit gültigen Grundlagen basieren und dem allgemein anerkannten «Stand der Technik» entsprechen.

Als Unterstützung für die Prüfungsvorbereitung wurde eine Blanco-Prüfung (ohne Lösungen) mit 5 Multiple-Choice-Fragen, 3 offenen Fragen und einem Fallbeispiel vorbereitet.

5. Form und Organisation der Prüfung

Die grundlegenden Prinzipien bzgl. Form und Organisation der Prüfung sind von der Prüfungskommission im Prüfungs­reglement festgelegt worden. Hier die wichtigsten Punkte:

A) Form:

  • Es handelt sich um eine schriftliche "closed-book" Prüfung. Folgende Dokumente werden von der Prüfungsaufsicht zur Verfügung gestellt:
    • Abfallverordnung VVEA
    • Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien – Übersicht der Massnahmen (SUVA)
    • Asbest in Innenräumen. Dringlichkeit von Massnahmen (SUVA / FACH, Ref. 2891)
    • EKAS-Richtlinien 6503
    • Modulteil «Ermittlung von Schadstoffen und Angaben zur Entsorgung von Bauabfällen» der Vollzugshilfe der VVEA inkl. Anhänge A1 - A4
  • Andere Dokumente sind an der Prüfung nicht erlaubt.
  • Die Prüfungsdauer beträgt vier Stunden.
  • Jede Prüfungsserie besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen, 10 offenen Fragen und zwei, drei oder vier Fallbeispielen. Die maximal mögliche Punktzahl liegt bei 100 Punkten. 
  • Die 30 Multiple-Choice-Fragen geben je max. 1 Punkt/Frage, also insgesamt 30 Punkte. Dies entspricht einer Gewichtung von 30 % auf die Gesamtpunktzahl der Prüfung.
  • Die 10 offenen Fragen geben pro Frage jeweils 2-4 Punkte und die total mögliche Punktzahl für die offenen Fragen liegt bei 30 Punkten. Dies entspricht einer Gewichtung von 30 % auf die Gesamtpunktzahl der Prüfung.
  • Die Fallbeispiele geben entweder jeweils 10 oder 20 Punkte pro Frage und immer total 40 Punkte. Das heisst, dass eine Prüfungsserie aus 2 Fallbeispielen à je 20 Punkte, aus 4 Fallbeispielen à je 10 Punkte oder aus oder aus 2 Fallbeispielen à je 10 Punkte und 1 Fallbeispiel à 20 Punkte besteht. Dies entspricht einer Gewichtung von 40 % auf die Gesamtpunktzahl der Prüfung.
  • Die Gewichtung der verschiedenen Fragetypen kann zukünftig variieren.
  • Um die Prüfung bestehen zu können, müssen mindestens 70% der maximal möglichen Punkte (unter Berücksichtigung der oben erwähnten Gewichtungen, also mind. 70 Punkte) erreicht werden.
  • Die Prüfungsfragen werden so formuliert, dass nicht nur die theoretischen Kenntnisse, sondern auch die Fähigkeit zur Anwendung auf ein Fallbeispiel und zur Lösung konkreter Probleme in der Praxis überprüft werden.
  • Die Prüfungen werden in den drei Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch durchgeführt.

B) Korrektur und Bestehen

  • Die Prüfungen werden von jeweils 2 Fachexpert:innen korrigiert.
  • Bei der Prüfungsbewertung werden keine Noten abgegeben, sondern nur die Prädikate «bestanden» oder «nicht bestanden»
  • Die Prüfung kann bei Nichtbestehen eine unlimitierte Anzahl Male wiederholt werden; nach dreimaligem Nichtbestehen darf die Prüfung allerdings erst nach Einhalten einer Wartefrist von zwei Jahren erneut wiederholt werden.

C) Zulassung

  • Für die Zulassung zur Prüfung ist als Grundausbildung eine Berufsausbildung im Bau- oder technischen Bereich (z.B. Bauleitung, Architektur, Bauingenieurwesen, Bauführer:in, Baumeister:in, Nat.-wissenschaftliche Ausbildung) vorzuweisen und/oder die Teilnehmer:in verfügt über eine Weiterbildung im Bereich Bau.
  • Bei fehlender Grundausbildung gemäss obigen Anforderungen müssen mindestens fünf Jahre Berufspraxis im Baubereich mittels Projektlisten, Bestätigung des Arbeitgebers o.ä. vorgewiesen werden.
  • Eine 6-8 tägige Fachausbildung im Bereich Diagnostik von Bauschadstoffen wird als Basis für die Absolvierung der Prüfung dringend empfohlen, ist aber nicht zwingend.

D) Organisation und Kosten

  • sanu future learning ag führt die Prüfung durch.
  • Die Prüfungsgebühren belaufen sich auf CHF 900.-. pro Teilnehmer/-in.
  • Diese Prüfungsgebühr wurde von der Prüfungskommission und von der Arbeitsgruppe so festgelegt, dass die Prüfung selbsttragend durchgeführt werden kann. Folgende Kosten müssen damit abgedeckt werden: Organisation, Ausschreibung, Koordination und Prüfungsdurchführung durch sanu, Korrektur durch zwei Prüfungsexpert:innen pro Sprache, laufendes Überarbeiten der Prüfungsfragen, laufende Übersetzung nach einer Überarbeitung, Administration der Prüfungsdatenbank, Prüfungseinsicht der Kandidat:innen und allfällige Rekursverfahren etc..
  • Bei Nichtbestehen der Prüfung müssen die Prüfungsgebühren erneut entrichtet werden, falls die Prüfung wiederholt wird.

6. FAQ – Frequently Asked Questions

  • Wann soll ich mich für die Prüfung anmelden und wie kann ich mich darauf vorbereiten? Für die Vorbereitung auf die Prüfung werden von beiden Verbänden folgende Empfehlungen gemacht:
    • Vorgängiger Besuch einer 6- bis 8-tägigen Ausbildung als Bauschadstoffdiagnostiker:in (nicht obligatorisch, aber dringend empfohlen)
    • falls Sie bereits einen 4-tägigen Kurs über Asbestdiagnostik besucht haben: ergänzender Besuch eines 2- bis 4-tägigen Auffrischungs- bzw. Ergänzungskurses zu aktuellen Regelungen und anderen Gebäudeschadstoffen wie PCB, PAK etc. (nicht obligatorisch, aber dringend empfohlen)
    • Mindestens 2 Jahre praktische Berufserfahrung im Bereich Diagnostik von Bauschadstoffen (nicht obligatorisch für Prüfungsteilnahme, aber dringend empfohlen. Zudem zwingende Voraussetzung für die Aufnahme auf die FACH-Liste)
    • Individuelles Lernen auf die Prüfung anhand des Dokuments Prinzipielle Inhalte der nationalen Prüfung (Version vom 04.06.2024). In diesem Dokument sind die Lernziele und die prinzipiellen Inhalte der Prüfung zusammengefasst.
    • Mentoring durch gut aus- und weitergebildete und erfahrene Diagnostiker:innen in mehreren Projekten, insbesondere auch in Projekten mit anderen Schadstoffen als Asbest.
  • Welche Aufnahmekriterien gelten heute für die Aufnahme auf die FACH-Liste? Die aktuell gültigen Aufnahmekriterien für die FACH-Liste sind hier zu finden.
  • Ist die erfolgreiche Absolvierung der Prüfung zwingend für die Aufnahme auf die FACH-Liste? Ja, die erfolgreiche Absolvierung der Nationalen Prüfung ist seit dem 01.01.2020 obligatorisch, um auf die FACH-Liste aufgenommen zu werden.
  • Müssen Diagnostiker:innen, die bereits auf der FACH-Liste aufgeführt sind, die Prüfung ebenfalls bestehen? Ja, bereits eingetragene Diagnostiker:innen müssen die Prüfung nach einer Übergangsfrist (vgl. nächste Frage) ebenfalls erfolgreich absolvieren, um auf der FACH-Liste bleiben zu dürfen.
  • Bis wann müssen bereits eingetragene Diagnostiker:innen die Prüfung absolviert haben? Bereits eingetragene Diagnostiker:innen haben bis am 31.12.2023 Zeit, die Prüfung erfolgreich zu absolvieren.
  • Muss die Prüfung nach einer gewissen Zeit wiederholt werden? Nein, die Gültigkeit der Prüfung kann mittels spezieller Auffrischungs- und Weiterbildungskurse erneuert werden. Die Prüfung muss aber nicht wiederholt werden.